So., 26.07.2020 - Mi., 30.09.2020,
Corona-Auflagen weiter gelockert
Demnach darf man sich im öffentlichen wie im privaten Raum mit bis zu 20 Personen aufhalten.
Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5m einzuhalten.
Die Verordnung gilt bis zum 31. August 2020.
Die Ortsgruppe Eislingen bietet zuerst ihre Nordic-Walking-Veranstaltungen wieder an.
Freitags im Schlater Wald, P-Dicke Eiche von 9.00 bis 10.00 Uhr.
Mittwochs – Nordic Walking bis
28.10.2020, 73054 Eislingen
Nachdem die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Eislingen und Krummwälden, vom 21. September bis voraussichtlich Ende November, wegen Erneuerung des Fahrbahnbelags für den Verkehr voll gesperrt ist, wollen wir unseren Treffpunkt vom P-Hochhalde auf den P-Hundedressurplatz/Tälesweg verlegen.
Wir treffen uns nun beim P-Hundedressurplatz/Tälesweg, mittwochs, um 17.30 bis 18.30 Uhr bis einschließlich Ende Oktober 2020
und bei dem P-Öschhalle 1, mittwochs, um 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr ab November 2020.
Alle Teilnehmer verpflichten sich, das Hygienekonzept für „Wanderungen und Nordic-Walking in Gruppen“ des Schwäbischen Albvereins einzuhalten.
- Teilnehmer müssen sich anmelden. Der Wanderführer/Nordic-Walking-Führer führt eine Teilnehmerliste. Teilnehmer, die kurzfristig dazukommen, müssen ihre Kontaktdaten (Vor- und Zunahme, Telefonnummer, Adresse) bekannt geben. Die Teilnehmerlisten müssen 4 Wochen aufbewahrt werden, um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können. Sollte innerhalb von 2 Wochen nach der Veranstaltung bei einem der Teilnehmer eine Covid-19-Infektion diagnostiziert werden, muss dies sofort ans Gesundheitsamt gemeldet werden, damit entsprechend Quarantänemaßnahmen eingeleitet werden können. Teilnehmer mit Erkältungssymptomen oder welche Kontakt zu Infizierten in den vergangenen 14 Tagen hatten, müssen von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
- Die Gruppengröße ist auf 20 Teilnehmer zu begrenzen bzw. es werden bei mehr Teilnehmern weitere Gruppen gebildet.
- Die Teilnehmer müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung dabei haben. Handdesinfektionsmittel ist empfehlenswert.
- Bei der Begrüßung muss der Organisator auf die Regelungen hinweisen: Abstand halten, Körperkontakt vor, während und nach der Veranstaltung vermeiden (Hände schütteln, u.a.). Nachfragen, ob jemand Erkältungssymptome oder Kontakt zu Infizierten hatte.
- Wenn die Anreise im eigenen PKW erfolgt, können mit der kompletten Neufassung der Corona-Verordnung zum 1.7.20 auch bei gemeinsamen Fahrten Menschen aus mehreren Hauhalten zusammenkommen. Alle im Auto sollten eine Maske tragen. Das gilt auch für den Fahrer. Soweit die Augenpartie und der Rest des Gesichtes erkennbar bleiben, wird dies nicht vom Verhüllungsverbot des § 23 Absatz 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erfasst.
